 |
|
Information des Ordnungsamtes RehnaDas Ordnungsamt Rehna informiert über die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen zu reetgedeckten Gebäuden die beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern einzuhalten sind. Fachdienst Ordnung/Sicherheit
und Straßenverkehr
Öffentliche Bekanntmachung
Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) vom 31.01 1991 (BGBl. I S. 169) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Sprengstoffrechts (ZuständigkeitsVO-Sprengstoff) vom 04.08.1992 (GVOB1. M-V S. 534) wird folgendes angeordnet:
In den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Ortsteilen des Landkreises Nordwestmecklenburg ist aus Gründen der Brandgefahr am 31.12.2017 und 01.01.2018 verboten:
1. im Umkreis von 200 m um brandgefährdete Objekte (wie z.B. reetgedeckte Gebäude,Holzlager, Scheunen und Stallungen u.ä.) das Abbrennen von Raketen und sogenannten „Römischen Lichtem“,
2. im Umkreis von 100 m um brandgefahrdete Objekte (wie z.B. reetgedeckte Gebäude, Holzlager, Scheunen und Stallungen) das Abbrennen von Kanonen-schlägen, Knallfröschen und sonstigen Feuerwerkskörpem der Kategorie F 2,
3. in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen das
Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2,
4. das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 in den Ortsteilen Schattin, 23942 Barendorf und Groß Schwansee sowie Blüssen.
5. das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen in den Orten Grieben und Wohlenberg.
6. das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen in den Orten Roxin und Kirch Mummendorf.
7. das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 in der Hansestadt Wismar in den Bereichen, Ortsteil Hoben, Fischkaten, Seestraße in Redentin, Klußer Damm ab Einfahrt Arndt Straße in Richtung Lübow, Gewerbegebiet Haffeid.
gez. Schleese
Im Internet unter http://www.nordwestmecklenburg.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen.html mit Ablauf des 23.11.2017 öffentlich bekannt gemacht. Karte Ortslage DECHOW (199.61 kB)
Karte Ortslage RÖGGELIN (1165.77 kB)
|
|